Führerscheinausbildung

Im Gegensatz zu den meisten Fahrschulen, bei denen meist Quantität über Qualität gestellt wird, hat Fahrschule Tempo sich die Kundenzufriednenheit zum Ziel gesetzt. Ein zufriedener Schüler wird den Lernstoff immer bereitwilliger aufnehmen, als einer, der sich unter Druck gesetzt fühlt. Mit unserem modernen und komfortablen Lernsystem bringen wir die Schüler im Hand umdrehen an ihr Ziel: Den Führerschein.

 

KLASSE B / BE
Es gibt für die Klasse B keine vorgegebene Anzahl von Fahrstunden. Festgeschrieben sind lediglich die Anzahl der Theoriestunden und die Stundenzahl der Sonderfahrten. Die Vorgabe bei der Klasse B sind 12 Sonderfahrten. Bei der Klasse BE sind drei Überlandfahrten, eine Autobahnfahrt und eine Nachtfahrt. Es ist keine Theorie Prüfung nötig. Jeder Mensch – und somit auch jede Fahrschülerin und jeder Fahrschüler – ist individuell und hat ihren und seinen eigenen Zeitrhythmus. Entscheidend ist, wie sicher Sie sich selbst in der Lernsituation im Umgang mit dem Auto und im Verkehrsgeschehen fühlen.

WAS DARF ICH MIT DER KLASSE B / BE FAHREN?
KLASSE B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

KLASSE B96:
Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger ( zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.
Beinhaltet AM, L
nur mit Klasse B
keine eigene Fahrerlaubnisklasse
ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahre

18 JAHRE Sie können mit der Ausbildung schon 6 Monate früher beginnen. Die theoretische Prüfung darf 3 Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor Vollendung des 18. Lebensjahres abgelegt werden.
17 JAHRE
Begleitetes Fahren (Führerschein ab 17)

THEORIE:
12 Doppelstunden zu je 90 Minuten allgemeiner Teil (Grundstoff),
2 Doppelstunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Teil (Zusatzstoff)

PRAXIS:
Grundausbildung nach Bedarf - Sonderfahrten
5 Stunden auf Bundes- oder Landstraßen,
4 Stunden auf Autobahnen,
3 Stunden bei Dämmerung oder Dunkelheit.

KLASSE BE (KLASSE B ERFORDERLICH):
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wenn sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.5 t nicht übersteigt.

18 JAHRE
Sie können mit der Ausbildung schon 6 Monate früher beginnen. Die theoretische Prüfung darf 3 Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor Vollendung des 18. Lebensjahres abgelegt werden.

17 JAHRE
Begleitetes Fahren (Führerschein ab 17)

THEORIE:
Keine Ausbildung und Prüfung, da die theorethische Ausbildung
bereits in der Klasse B enthalten ist.

PRAXIS:
Grundausbildung nach Bedarf - Sonderfahrten
3 Stunden auf Bundes- oder Landstraßen,
1 Stunden auf Autobahnen,
1 Stunden bei Dämmerung oder Dunkelheit.

 

MOTORRAD KLASSEN

KLASSE AM:
Beinhaltet -
direkter Erwerb
ab 16 Jahre
Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.
Ausnahme gemäß Fahrerlaubnisverordnung § 76:
Zweirädrige Krafträder durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, wenn diese bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind sowie Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR, wenn diese bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

KLASSE A:
Beinhaltet A1, A2 direkter Erwerb,
ab 20 Jahre - für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
ab 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
ab 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg
Keine Befristung der Besitzdauer
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

KLASSE A1:
Beinhaltet AM direkter Erwerb, ab 16 Jahre
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

KLASSE A2:
Beinhaltet A1, AM direkter Erwerb, ab 18 Jahre
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

 

BESONDERE AUSBILDUNGSFAHRTEN / SONDERFAHRTEN
Mit Sonderfahrten werden Fahrstunden bezeichnet, die alle FahrschülerInnen während der Erstausbildung absolvieren müssen und die für das Erlangen des Führerscheins der Klasse B obligatorisch sind. Dazu gehören: 5 x 45 Minuten Überlandfahrt, 4 x 45 Minuten Autobahnfahrt und 3 x 45 Minuten Nacht- bzw. Beleuchtungsfahrt. Diese Stunden werden meistens zum Ende der Ausbildung durchgeführt.